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Ratgeber

Vornamen und Geschlechtseintrag ändern: So funktioniert das Selbstbestimmungsgesetz

Seit November 2024 reicht eine Erklärung beim Standesamt, um Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern. Ablauf, Fristen und Anlaufstellen für Beratung im Überblick.

Von Queer-Guide-Redaktion2 Min. Lesezeit

Die Vorderseite eines deutschen Personalausweises als Beispielabbildung
Bild: Bundesrepublik Deutschland (Wikimedia Commons), Public domain

Seit dem 1. November 2024 regelt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), wie du deinen Vornamen und deinen Geschlechtseintrag ändern lässt. Es hat das frühere Transsexuellengesetz mit seinen Gutachten und Gerichtsverfahren abgelöst.

Wer die Erklärung abgeben kann

Jede Person, deren Geschlechtsidentität nicht dem eigenen Geschlechtseintrag entspricht, kann beim Standesamt eine Erklärung abgeben, dass der Geschlechtseintrag geändert oder gestrichen und der Vorname angepasst werden soll. Ein ärztliches Attest oder ein Gutachten sind dafür nicht mehr nötig.

Der Ablauf in zwei Schritten

Zuerst meldest du die Änderung beim Standesamt an, schriftlich mit eigener Unterschrift oder persönlich vor Ort, Telefon oder E-Mail reichen nicht. Frühestens drei Monate nach dieser Anmeldung gibst du die eigentliche Erklärung bei einer persönlichen Vorsprache am selben Standesamt ab. Ab der Anmeldung hast du sechs Monate Zeit für diesen Termin, danach musst du erneut anmelden.

Was sich danach ändert

Nach der Erklärung stellst du mit der Bestätigung des Standesamts neue Ausweisdokumente aus, etwa Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Zeugnisse und andere Urkunden lassen sich auf Antrag ebenfalls anpassen. Für den Alltag bis zur Erklärung, etwa am Arbeitsplatz oder in der Schule, kann eine Ergänzung wie der Ergänzungsausweis der dgti helfen, ihn erkennen viele Stellen freiwillig an.

Beratung zu Recht und Ablauf

Bei Fragen zum Ablauf, zu Fristen oder zu einzelnen Standesämtern helfen der Bundesverband Trans*, die dgti und der LSVD. Ortsnahe Beratungsstellen findest du bei Queer-Guide unter Beratungsstellen und TIN*.

Wenn es gerade schwierig wird

Wird dir ein alter Name oder Geschlechtseintrag entgegengehalten oder erlebst du deswegen Diskriminierung, musst du das nicht allein aushalten.

  • TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123, kostenlos und rund um die Uhr
  • krisenchat.de: Chatberatung für unter 25-Jährige, rund um die Uhr

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