Gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland: Rechte, Ablauf und Adoption
Seit Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Was sich dadurch ändert, wie die Anmeldung beim Standesamt abläuft und was beim Adoptionsrecht gilt.
Von Queer-Guide-Redaktion2 Min. Lesezeit
Seit dem 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland standesamtlich heiraten. Der Bundestag hatte die Öffnung der Ehe am 30. Juni 2017 beschlossen. Vorher konnten gleichgeschlechtliche Paare seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, bestehende Lebenspartnerschaften gelten weiter, lassen sich auf Wunsch aber in eine Ehe umwandeln.
Anmeldung beim Standesamt
Die Anmeldung zur Eheschließung läuft wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren über das Standesamt am Wohnort einer der beiden Personen. Nötig sind unter anderem gültige Ausweisdokumente und je nach Fall eine aktuelle Geburtsurkunde, das zuständige Standesamt nennt dir die genaue Liste. Für die Trauung selbst kannst du dir ein Standesamt frei aussuchen.
Adoption und Kinder
Mit der Ehe für alle dürfen verheiratete gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Kind adoptieren, statt es wie zuvor in der Lebenspartnerschaft nacheinander einzeln zu tun. Die Stiefkindadoption, bei der ein Partner oder eine Partnerin das leibliche Kind der anderen Person adoptiert, ist bereits seit 2005 möglich. Für lesbische Paare mit Kinderwunsch gelten bei der Mitelternschaft ab Geburt weiterhin rechtliche Unterschiede zu verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren, aktuelle Informationen dazu bekommst du in einer Rechtsberatung.
Beratung zu Recht und Familie
Der LSVD beantwortet häufige Rechtsfragen rund um Ehe, Verpartnerung und Familie und vermittelt bei Bedarf an Fachanwält*innen. Angebote für Regenbogenfamilien in deiner Nähe findest du bei Queer-Guide unter Regenbogenfamilien und allgemeine Rechts- und Lebensberatung unter Beratungsstellen.
Wenn es in der Familie oder Partnerschaft schwierig wird
Bei Streit ums Sorgerecht, bei Diskriminierung als Regenbogenfamilie oder bei Gewalt in der Partnerschaft gibt es Hilfe.
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016, kostenlos und anonym, auch mit Dolmetschung
- Hilfetelefon Gewalt an Männern: 0800 123 99 00, montags bis donnerstags 8 bis 20 Uhr, freitags 8 bis 15 Uhr
- TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111 oder 116 123, kostenlos und rund um die Uhr
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