Polen
1 von 6 Kriterien erfüllt
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind nicht strafbar, es gibt aber keine Ehe, keine eingetragene Partnerschaft und keinen umfassenden Diskriminierungsschutz. Mehrere polnische Regionen erklärten sich zwischen 2019 und 2021 zu „LGBT-freien Zonen“, die meisten Resolutionen wurden inzwischen zurückgenommen.
Die sechs Kriterien im Überblick
- Gleichgeschlechtliche Handlungen sind legal
- Ehe oder eingetragene Partnerschaft anerkannt
- Diskriminierungsschutz im Alltag (Arbeit, Wohnen)
- Hassverbrechen wegen Orientierung/Identität strafverschärfend
- Änderung des Geschlechtseintrags möglich
- Gemeinsame Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare erlaubt
Worauf achten
Warschau und Krakau haben eine sichtbare Szene, in kleineren Städten und auf dem Land ist die Stimmung teils deutlich ablehnender.
Gute Städte oder Regionen
- Warschau
- Krakau
Weitere Länder auf diesem Kontinent
Quellen: ILGA World (Kriminalisierung weltweit), ILGA-Europe Rainbow Map (Rechtslage in Europa) und Human Dignity Trust (Länderliste Kriminalisierung und Todesstrafe), Stand September 2026. Diese Einschätzung ersetzt keine aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise, etwa des Auswärtigen Amts.