Marokko
0 von 6 Kriterien erfüllt
Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sind nach Artikel 489 des marokkanischen Strafgesetzbuchs strafbar, es drohen Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis drei Jahren.
Die sechs Kriterien im Überblick
- Gleichgeschlechtliche Handlungen sind legal
- Ehe oder eingetragene Partnerschaft anerkannt
- Diskriminierungsschutz im Alltag (Arbeit, Wohnen)
- Hassverbrechen wegen Orientierung/Identität strafverschärfend
- Änderung des Geschlechtseintrags möglich
- Gemeinsame Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare erlaubt
Worauf achten
Von Reisen als offen queeres Paar wird abgeraten, öffentliche Zuneigungsbekundungen sollten grundsätzlich unterbleiben, auch an touristisch geprägten Orten wie Marrakesch.
Weitere Länder auf diesem Kontinent
Quellen: ILGA World (Kriminalisierung weltweit), ILGA-Europe Rainbow Map (Rechtslage in Europa) und Human Dignity Trust (Länderliste Kriminalisierung und Todesstrafe), Stand September 2026. Diese Einschätzung ersetzt keine aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise, etwa des Auswärtigen Amts.